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   BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00   

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https://dejure.org/2000,29203
BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00 (https://dejure.org/2000,29203)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.2000 - 1 DB 6.00 (https://dejure.org/2000,29203)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 1 DB 6.00 (https://dejure.org/2000,29203)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Rechtmäßigkeit einer Herabsetzung der Dienstbezüge - Schuldhaftes Fernbleiben eines Beamten vom Dienst

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.01.1996 - 1 DB 16.95
    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluß vom 20. August 1998 - BVerwG 1 DB 18.98 - Beschluß vom 4. Januar 1996 - BVerwG 1 DB 16.95 - m.w.N.).

    Die Weiterbeschäftigung eines Beamten, dem nach dem Stand der gegen ihn eingeleiteten Ermittlung das berufserforderliche Vertrauen nicht mehr länger entgegengebracht werden kann, ist dem Dienstherrn in der Regel bereits vor rechtskräftigem Abschluß des Disziplinarverfahrens nicht mehr zuzumuten (Beschluß vom 4. Januar 1996, a.a.O.; Beschluß vom 16. November 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1998 - 1 DB 18.98
    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluß vom 20. August 1998 - BVerwG 1 DB 18.98 - Beschluß vom 4. Januar 1996 - BVerwG 1 DB 16.95 - m.w.N.).

    Diese Maßnahme muß nach der im Verfahren nach § 95 Abs. 3 BDO gebotenen summarischen Prüfung wahrscheinlicher sein als eine geringere Disziplinarmaßnahme (stRspr, z.B. Beschluß vom 2. April 1997 - BVerwG 1 DB 3, 97 - ; Beschluß vom 20. August 1998 - BVerwG 1 DB 18.98 -).

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Ein solcher Zeitraum rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst (vgl. z.B. Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78 = BVerwG DokBer B 1991, 189>).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Hierfür sind die in der Regel im Vergleich zu einem Privatarzt besseren Kenntnisse eines beamteten Arztes hinsichtlich der Belange der öffentlichen Verwaltung und der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten sowie seine größere Erfahrung bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebend (z.B. Urteil vom 25. November 1989 - BVerwG 1 D 19.97 - m.w.N.; Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 D 81.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1997 - 1 DB 12.96

    Verlust der Dienstbezüge - Nachweispflicht des Beamten bei Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Dies kann jedenfalls als gewichtiges Indiz dafür gewertet werden, daß trotz privatärztlicher Krankschreibung eine Dienstunfähigkeit nicht vorlag (vgl. hierzu Beschluß vom 11. Februar 1997 - BVerwG 1 DB 12.96 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94

    Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Bei der Ausübung ihres Ermessens hat die Einleitungsbehörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, der auch für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (stRspr, z.B. Beschluß vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = ZBR 1994, 284 = DÖD 1995, 61 = NVwZ-RR 1994, 594 = IÖD 1994, 177> m.w.N.; Beschluß vom 16. November 1999 - BVerwG 1 DB 8, 99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 19.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Pflicht eines

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Hierfür sind die in der Regel im Vergleich zu einem Privatarzt besseren Kenntnisse eines beamteten Arztes hinsichtlich der Belange der öffentlichen Verwaltung und der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten sowie seine größere Erfahrung bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebend (z.B. Urteil vom 25. November 1989 - BVerwG 1 D 19.97 - m.w.N.; Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 D 81.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.1998 - 1 DB 27.97

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen dienstliche Rechte und

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Hierzu ist vielmehr erst ein Befund von derartigem Krankheitswert geeignet, der die Annahme rechtfertigt, daß der Beamte auch bei Einsatz zumutbarer Anstrengungen zur Dienstleistung aus gesundheitlichen Gründen außerstande ist (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1998 - BVerwG 1 DB 27.97 -).
  • BVerwG, 14.01.2000 - 1 DB 33.99

    Verlust der Dienstbezüge des Beamten wegen schuldhaften, ungenehmigten

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Beamten hat der Senat durch Beschluß vom 14. Januar 2000 - BVerwG 1 DB 33.99 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 DB 22.93

    Verlust der Dienstbezüge wegen ungenehmigter und schuldhafter Abwesenheit vom

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00
    Das Fernbleiben vom Dienst ab dem 22. Dezember 1998 endete nicht mit dem Zeitpunkt der Suspendierung am 19. März 1999, sondern erst Mitte Juni 1999, als der Beamte seine Dienstbereitschaft im Sinne des § 125 BDO erklärte (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 -).
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